Wie das Kultusministerium informiert, gelten mit der neuen Corona-Verordnung  folgende Regelungen für die Absonderung von Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden:

  • Positiv getestete Personen müssen sich sofort für fünf Tage in Absonderung begeben.
  • Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, wenn die Person mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome hatte.
  • Wenn immer noch Symptome auftreten, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens nach 10 Tagen.
  • Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
  • Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen gilt keine Absonderungspflicht mehr, unabhängig vom Impfstatus. D.h. Lernende und Lehrkräfte, in deren häuslichen Umfeld ein Corona-Fall aufgetreten ist, können regulär am Schulbetrieb teilnehmen.